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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B2B-Online-Shop der Ludwig Hietel GmbH & Co. KG

I. Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Firma Ludwig Hietel GmbH & Co. KG (Zur Dornheck 21, 35764 Sinn, Amtsgericht Wetzlar HRA 5091, UST-ID Nr. DE111795522) vertreten durch die Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung der Ludwig Hietel KG, Amtsgericht Wetzlar HRB 3026, diese wiederrum vertreten durch die Geschäftsführer Jens Niebergall und Tim Niebergall (Klick: Impressum) über diesen Online-Shop geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

II. Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft

Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, beispielsweise durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

III. Registrierung in unserem Online-Shop; Verarbeitung personenbezogener Daten

(1) Sie können in unserem Online-Shop Waren nur als registrierter Benutzer bestellen. Als registrierter Benutzer können Sie sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen bei Registrierung frei gewählten Passwort in Ihrem Kundenkonto anmelden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren. Für Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten lesen Sie bitte unsere Datenschutzinformation, die Sie unter folgendem Link www.hietel.com/datenschutz abrufen können. Mit der Anmeldung wählen Sie ein Passwort. Sie sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten, das heißt Personen außerhalb Ihres Unternehmens oder Personen in Ihrem Unternehmen, die keine Vertretungsberechtigung haben, keinesfalls mitzuteilen.

(2) Sie können Ihre Registrierung jederzeit wieder löschen lassen, indem Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen schicken, z.B. über das Kontaktformular. Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Mein Konto“ vorgenommen werden.

IV. Zustandekommen des Vertrags, Vertragssprache

(1) Die Darstellung der Waren in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Waren ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung durch eine gesonderte E-Mail annehmen bzw. die Ware in den Versand geben. Bitte prüfen Sie regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

(3) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

V. Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern

Im Rahmen des Bestellprozesses legen Sie zunächst die gewünschten Waren in den Warenkorb. Dort können Sie jederzeit die gewünschte Stückzahl ändern oder ausgewählte Waren ganz entfernen. Sofern Sie Waren dort hinterlegt haben, gelangen Sie jeweils durch Klicks auf die „Zur Kasse“-Buttons zunächst auf eine Seite, auf der Sie Ihre Daten eingeben und anschließend die Versand- und Bezahlart auswählen können. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der Sie Ihre Angaben überprüfen können. Ihre Eingabefehler (z.B. bzgl. Bezahlart, Daten oder der gewünschten Stückzahl) können Sie korrigieren, indem Sie bei den jeweiligen „Änderungs“-Button im jeweiligen Feld klicken bzw. eine andere Option wählen. Falls Sie den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, können Sie auch einfach Ihr Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ Ihre Erklärung verbindlich im Sinne der Ziffer 4 Abs. 2 dieser AGB.

VI. Speicherung des Vertragstextes

Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebots bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen für Sie durch uns erfolgt nicht.

VII. Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Die Bezahlung der Ware erfolgt über einen der im Bestellprozess angegebenen Zahlungswege.

VIII. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

(2) Sie sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Sie dürfen die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. In diesem Falle treten Sie jedoch in Höhe des Rechnungswerts unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über Ihr Vermögen gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben.

IX. Lieferbedingungen

Wir liefern die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Produktbeschreibung aufgeführt und werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

X. Gewährleistung

(1) Soweit die gelieferte Neuware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen.

(2) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für Neuware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware.

(3) Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

XI. Haftung

(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

XII. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 35764 Sinn.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.


- Stand: April 2026 -


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ludwig Hietel GmbH & Co. KG

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für über unseren Online-Shop geschlossene Verträge gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den B2B-Online-Shop.

2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf, die Lieferung beweglicher Waren einschließlich Software („Waren“). Soweit wir neben der Lieferung der Ware auch Montage- und/oder Inbetriebnahmeleistungen erbringen, handelt es sich um selbstständige, rechtlich getrennte Vertragsverhältnisse. Dies gilt auch dann, wenn beide Leistungen in einem Angebot zusammengefasst oder in einer Auftragsbestätigung zusammengefasst werden. Jedes Vertragsverhältnis unterliegt eigenen Leistungs-, Gewährleistungs- und Haftungsregelungen gemäß den nachfolgenden Ziffern. Eine rechtliche Verknüpfung im Sinne eines einheitlichen Vertrages findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltslos ausführen.

5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

6) Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze per EDV zu speichern und zu verarbeiten.

2. Vertragserklärungen

1) Unser Waren- und Leistungsangebot ist freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Warenbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. Wir behalten uns an technischen Dokumentationen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2) Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehalt

1) Unsere Preise verstehen sich gemäß den Bedingungen unserer beim Vertragsabschluss gültigen Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie gelten „ab Werk" (EXW Incoterms 2020), d.h. zuzüglich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben, Versicherung, Umsatzsteuer sowie zzgl. Verpackung. Die Umsatzsteuer wird von uns mit dem am Tag der Leistung geltenden Satz berechnet.

2) Liegt der Liefer- oder Leistungstermin später als drei Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden und vor Ausführung der Leistung oder Auslieferung der Ware, den Preis der Ware oder Leistung in der Weise anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Zulieferern nötig ist. Bei Lieferungen oder Leistungen innerhalb von drei Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis. Bei Rahmenverträgen mit Preisvereinbarungen beginnt die Dreimonatsfrist mit Abschluss des Rahmenvertrages zu laufen.

3) Sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig.

4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

5) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung wegen Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gemäß § 8 dieser Bedingungen unberührt.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug und Teilleistung

1) Unsere Lieferungen erfolgen „ab Werk" (EXW Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird der Liefergegenstand an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen bzw. die Freimachung für die Ausfuhr des Liefergegenstandes im Namen des Käufers veranlassen.

2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über und ist nicht an die Montage oder Inbetriebnahme geknüpft. Für den Gefahrübergang der Montageleistung gilt Ziffer 8 (6). Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes bereits mit Auslieferung des Liefergegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

3) Gerät der Kunde mit der Abnahme der Ware in Annahmeverzug oder mit der Zahlung einer vereinbarten Anzahlung in Zahlungsverzug oder verweigert der Kunde schon vor Fälligkeit der Lieferung die Abnahme der Ware, so können wir nach dem Setzen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Wir sind in diesem Fall berechtigt, 10 % der Nettoauftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden wird gestattet nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4) Teillieferungen oder -leistungen sind uns gestattet, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

5. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt, die uns selbst oder unseren Vorlieferanten betrifft, ruhen unsere Leistungs- und Lieferpflichten für die Dauer der Störung. Das gilt z.B. bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, Pandemien, Epidemien, behördlichen Verfügungen oder Verkehrs- oder Betriebsstörungen. Tritt eine schwerwiegende Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, in deren Folge uns ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass wir damit weder Vorschriften des nationalen und internationalen Außenwirtschaftsrechts verletzen noch gegen Sanktionen oder Embargos verstoßen.

VII. Lieferfrist und Lieferverzug

1) Eine Lieferfrist kann individuell vereinbart werden

2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden (einschließlich der Leistung von Anzahlungen) voraus.

3) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

4) Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von uns zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen unseres Montagepersonals zu tragen.

5) Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens 4 Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist unter Aufforderung zur Lieferung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.

6) Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 10 dieser Bedingungen und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

7) Bei Abrufaufträgen ist die Ware, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, in ungefähr gleichen Monatsmengen abzunehmen. Die gesamte Auftragsmenge gilt einen Monat nach Ablauf der für den Abruf vereinbarten Frist, mangels einer solchen Vereinbarung zwölf Monate nach Vertragsschluss, als abgerufen. Nimmt der Kunde eine ihm obliegenden Einteilung der bestellten Waren nicht spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf der für die Einteilung vereinbarten Frist, mangels einer solchen Vereinbarung nicht spätestens innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch uns vor, dürfen wir die Ware nach unserer Wahl und auf Kosten des Kunden einteilen und liefern.

7. Subunternehmer

Im Falle der Beauftragung von Montageleistungen sind wir berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

8. Montage- und Inbetriebnahmeleistungen und Abnahme

1) Montage- und Inbetriebnahmeleistungen werden auf Basis eines gesonderten Werkvertrages erbracht. Der Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Sofern nicht abweichend vereinbart, schulden wir die fachgerechte Montage der gelieferten Maschine am Aufstellungsort sowie die Herstellung der betriebsbereiten Funktion gemäß technischer Spezifikation (Inbetriebnahme).

2) Der Kunde hat auf seine Kosten und rechtzeitig vor Beginn der Montage folgende Voraussetzungen zu schaffen und während der Montage aufrechtzuerhalten:

a) Fundament/Standort: Ein tragfähiges, ebenes Fundament bzw. eine Aufstellfläche gemäß unseren Fundamentplänen/technischen Vorgaben (Betongüte, Maße, Verankerungspunkte), einschließlich aller erforderlichen statischen Nachweise;

b) Anschlüsse: Bereitstellung von Wasser, Strom (inkl. erforderlicher Spannung/Phasen/Absicherung), Druckluft in der im Angebot/der technischen Dokumentation angegebenen Menge, Qualität und Druckstufe bis zum Anschlusspunkt der Maschine;

c) Montagematerial & Hilfsmittel: Bereitstellung von Hebezeug (Kran/Stapler mit ausreichender Traglast und Hakenhöhe), Gerüsten, Arbeitsbühnen, soweit nicht ausdrücklich unserem Leistungsumfang zugeordnet;

d) Personal: Stellung von Hilfskräften (mind. 2 Personen) zur Unterstützung unserer Monteure bei Transport, Heben, Ausrichten und Verschrauben;

e) Schutzvorrichtungen: Erstellung aller in der Auftragsbestätigung genannten Schutzvorrichtungen (Schutzzäune, Lichtschranken, Not-Aus-Verkabelung, Kennzeichnungen) vor Montagebeginn;

f) Zugänge & Infrastruktur: Befahrbare Zuwege, Beleuchtung, belüftete/beheizte Montagehalle, sanitäre Anlagen, Lagerplatz für Maschinenteile und Werkzeuge in unmittelbarer Nähe;

g) Genehmigungen: Einholung aller für Montage und Inbetriebnahme erforderlichen behördlichen Genehmigungen, sofern nicht unsere Leistung).

3) Verzögert sich der Montagebeginn oder der Montagefortschritt, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Abs. 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, so:

a) Verschiebt sich der Montagetermin angemessen;

b) Sind wir berechtigt, die durch Wartezeiten, An- und Abreisen sowie Mehrkosten (z. B. Hotel, Spesen, Stillstand Monteure) entstehenden tatsächlichen Kosten gesondert in Rechnung zu stellen;

c) Gerät der Kunde in Annahmeverzug (§ 640 BGB), gelten die gesetzlichen Rechte (Kündigung, Schadensersatz). Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eine Verzögerung nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt.

4) Erklären wir nach Fertigstellung der Montage/Inbetriebnahme die Leistung für abnahmebereit und fordern den Kunden zur Abnahme auf, so hat der Kunde die Abnahme binnen 12 Werktagen durchzuführen. Eine abweichende Frist kann in der Auftragsbestätigung vereinbart werden. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Montageleistung (Teilleistungen) besonders abzunehmen. Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung; sie sind bei der Abnahme als Vorbehalt zu protokollieren.

5) Wird die Abnahme nicht von uns verlangt, gilt die Montage/Inbetriebnahme als abgenommen:

a) mit Ablauf von 30 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung; oder

b) mit Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der nutzungsmäßigen Verwendung der montierten Maschine durch den Kunden (Inbetriebnahme durch den Kunden, Produktion, Probebetrieb), sofern dies früher eintritt als die Bedingungen unter (a). Die bloße Nutzung von Teilen der Anlage zu Testzwecken oder zur Weiterführung von Arbeiten durch Dritte gilt nicht als nutzungsmäßige Verwendung i.S.d. dieser Regelung.

6) Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen hat der Kunde spätestens bei der Abnahme (bzw. bei Eintritt der Abnahmefiktion gemäß Abs. (5)) schriftlich oder in Textform geltend zu machen. Nicht rechtzeitig erklärte Vorbehalte erlöschen, soweit nicht arglistiges Verschweigen vorliegt.

7) Mit der Abnahme (einschließlich der fingierten Abnahme gemäß Abs. (5)) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Montageleistung auf den Kunden über (§ 644 BGB). Für die gelieferte Ware bleibt der Gefahrübergang nach Ziffer 4 Abs. 2 unberührt.

9. Eigentumsvorbehalt

1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Liefergegenständen vor. 

2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4) Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten (c.) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Liefergegenstände entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Liefergegenständen Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Liefergegenstände. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Liefergegenstand

b) Die aus dem Weiterverkauf des Liefergegenstandes oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 9 (2) genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 9 (3) geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu widerrufen.

d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

10. Rechte des Kunden bei Mängeln

I. Neuer Liefergegenstand

1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gewährleisten wir nur die Konformität der von uns gelieferten Waren und erbrachten Leistungen mit den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards. Für die Einhaltung anderer nationaler Bestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verwendung der Liefergegenstände im Ausland, deren Konformität mit den maßgeblichen Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.

2) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

3) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform Anzeige zu machen. Zur Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

4) Ist der Liefergegenstand mangelhaft, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Kunde uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Der Kunde hat uns die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

5) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, sofern die Aufwendungen sich nicht dadurch erhöhen, dass der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Liegt tatsächlich kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Kunde uns dies zuvor ausdrücklich in Textform mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

II. Gebrauchter Liefergegenstand

1) Für gebrauchte Kaufgegenstände sind jegliche Ansprüche des Kunden wegen Vorliegen eines Sachmangels ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung unserer Vertragspflichten beruhen sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2) Soweit wir Angaben über Eigenschaften von gebrauchten Kaufgegenständen machen, handelt es im hierbei im Zweifel lediglich um technische Beschreibungen und nicht um Beschaffenheitsvereinbarungen. III. Montage- und Inbetriebnahmeleistungen Für Mängel der Montage- und Inbetriebnahmeleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass der Kunde die Montageleistung unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 12 Werktagen in Textform anzuzeigen hat; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Versäumt der Kunde die Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte für diesen Mangel.

11. Schadensersatzhaftung

1) Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nach gesetzlichen Vorschriften wie folgt:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

c) in allen übrigen Fällen nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

3) Die sich aus Ziffer 11 (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

4) Für Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

12. Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen sowie für Ansprüche wegen unserer Schadensersatzhaftung beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, vgl. Ziffer 4 (2). Für Ansprüche aus der Montageleistung beginnt die Verjährung mit der Abnahme der Montageleistung bzw. bei Eintritt der Abnahmefiktion gemäß Ziffer 8 (5). Dies gilt nicht, soweit längere Fristen gesetzlich vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

13. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

1) Mit der Erbringung unserer Lieferungen und Leistungen ist grundsätzlich keine Übertragung von Nutzungsrechten an uns zustehenden gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten verbunden. Eine solche Übertragung erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.

2) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die erforderlichen Schutzrechte innerhalb angemessener Frist einzuholen oder dem Kunden eine zulässige Alternativlösung zu liefern.

14. Rechtswahl, Gerichtsstand

1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Sinn, Deutschland. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Bedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

- Stand: Juni 2026 -


AGB


Verkaufs- und Lieferbedingungen der L. Hietel GmbH & Co. KG

- Stand: Februar 2017 -

1. Allgemeines

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten - sofern der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen durch uns bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Besteller.

Unsere Lieferungen und Leistungen entsprechen den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards. Für die Einhaltung anderer nationaler Bestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.

Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des Bestellers im Rahmen der Datenschutzgesetze (insbesondere § 28 BDSG) per EDV zu speichern und zu verarbeiten.

2. Vertragserklärungen

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.

Für die Auftragsannahme, den Umfang der Lieferung und den Lieferzeitpunkt ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung in Textform maßgebend.

Bei Bestellungen über Internet stellt eine nach der Bestellung versendete automatisierte Bestelleingangsbestätigung keine Vertragserklärung dar.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

Unsere Preise verstehen sich gemäß den Bedingungen unserer beim Vertragsabschluss gültigen Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie gelten ab Werk (EXW Incoterms 2010), d.h. zuzüglich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben, Versicherung, Umsatzsteuer sowie zzgl. Verpackung.

Die Umsatzsteuer wird von uns mit dem am Tag der Leistung geltenden Satz berechnet.

Für alle Artikel berechnen wir Verpackungskosten in Höhe von drei Prozent vom Listenpreis.

Kosten für Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme von Anlagen berechnen wir nach Aufwand.

Liegt der Liefer- oder Leistungstermin später als drei Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bestellers und vor Ausführung der Leistung oder Auslieferung der Ware, den Preis der Ware oder Leistung in der Weise anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Zulieferern nötig ist. Bei Lieferungen oder Leistungen innerhalb von drei Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis. Bei Rahmenverträgen mit Preisvereinbarungen beginnt die Dreimonatsfrist mit Abschluss des Rahmenvertrages zu laufen.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die nachfolgenden Zahlungsbedingungen:

  • Beträgt der Rechnungsbetrag weniger als 50,- € netto, hat der Besteller den Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug an uns zu zahlen.
  • Bei einem Rechnungsbetrag über 50,-€ netto hat der Besteller den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserstellung an uns zu zahlen.
  • Bei einer bei uns eingehenden Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserstellung gewähren wir 2% Skonto.
  • Nach Ablauf der Zahlungsfristen kommt der Besteller gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug.

Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen des Bestellers aufgrund einer mangelhaften Lieferung aus demselben Rechtsgeschäft.

Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.

4. Lieferung, Leistungszeit; Annahmeverzug

Der Beginn und die Einhaltung der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

Wird ein vereinbarter Leistungstermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Erfolgt die Leistung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Leistung verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzuzeigen.

Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht.

Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von uns zu vertretende Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen unseres Montagepersonals zu tragen.

Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich zu erstatten.

Gerät der Besteller mit der Abnahme der Ware in Annahmeverzug oder mit der Zahlung einer vereinbarten Anzahlung in Zahlungsverzug oder verweigert der Besteller schon vor Fälligkeit der Lieferung die Abnahme der Ware, so können wir nach dem Setzen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Wir sind in diesem Fall berechtigt, 10% der Nettoauftragssumme als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Dem Besteller wird gestattet nachzuweisen, das kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Versand und Gefahrenübergang

Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk" (EXW Incoterms 2010). Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Verladung in unserem Lager oder, wenn die Ware nicht versandt werden kann oder soll, mit der Absendung der Anzeige über unsere Lieferbereitschaft auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir andere Leistungen, wie Transportkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben.

Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Material wird unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Falls handelsüblich liefern wir verpackt. Für Verpackung, Schutz und/oder Transportmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung auf Kosten des Käufers. Durch besondere Versandwünsche des Bestellers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Das gleiche gilt für nach Vertragsschluss eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung. Lagerkosten usw., sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Besteller unzumutbar.

Bei Abrufaufträgen ist die Ware, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, in ungefähr gleichen Monatsmengen abzunehmen. Die gesamte Auftragsmenge gilt einen Monat nach Ablauf der für den Abruf vereinbarten Frist, mangels einer solchen Vereinbarung zwölf Monate nach Vertragsschluss, als abgerufen.

Nimmt der Besteller eine ihm obliegenden Einteilung der bestellten Waren nicht spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf der für die Einteilung vereinbarten Frist, mangels einer solchen Vereinbarung nicht spätestens innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch uns vor, dürfen wir die Ware nach unserer Wahl und auf Kosten des Bestellers einteilen und liefern.

Branchenübliche Mehr- und Minderlieferungen der abgeschlossenen Mengen sind zulässig.

6. Subunternehmer

Im Falle der Beauftragung von Montageleistungen sind wir berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

7. Abnahme

Im Falle der Beauftragung von Montageleistungen gilt das Folgende:

  • Verlangen wir nach der Fertigstellung gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist die Abnahme der Leistung, so hat der Besteller sie binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen.
  • Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel bis zur Beseitigung verweigert werden.
  • Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 30 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.
  • Wird keine Abnahme verlangt und hat der Besteller die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme.
  • Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen hat der Besteller spätestens zu den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkten geltend zu machen.
  • Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Besteller über, soweit er sie nicht schon nach Ziffer 5 Abs. 1 trägt.

8. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns Unterlieferanten aus den vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern.

9. Eigentumsvorbehalt

Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum („Vorbehaltsware").

Wird Vorbehaltsware vom Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.

Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Bestellers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Besteller uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Besteller die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.

Der Besteller ist berechtigt, Vorbehaltswaren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Veräußert der Besteller diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seinen Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.

Übersteigt der Wert der uns überlassenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

10. Rechte des Bestellers bei Mängeln

Wir gewährleisten nur die Konformität der von uns gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen mit den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards. Der Besteller verpflichtet sich, bei Verwendung der Produkte im Ausland, die Konformität der Produkte mit den maßgeblichen Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.

Der Besteller kann wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.

Soweit die Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und der Besteller den Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB nachgekommen ist, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Besteller uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens 15 Arbeitstagen zu gewähren.

Der Besteller kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Besteller uns dies zuvor ausdrücklich in Textform mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht.

Rückgriffansprüche des Bestellers gemäß § 478 BGB bestehen gegen uns nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

Für gebrauchte Kaufgegenstände sind die Mängelrechte des Bestellers ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung unserer Vertragspflichten beruhen sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Soweit wir Angaben über Eigenschaften von gebrauchten Kaufgegenständen machen, handelt es im hierbei im Zweifel lediglich um technische Beschreibungen und nicht um Beschaffenheitsvereinbarungen i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.

11. Schadensersatzhaftung

Wir haften bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen Bedingungen (einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen) nichts anderes ergibt. Gleich aus welchem Rechtsgrund haften wir unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Darüber hinaus haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit wie folgt:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt;
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Besteller vertrauen darf;
  • in allen übrigen Fällen nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Rücktritt oder Kündigung müssen in Textform erklärt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

Die Abtretung der in Ziffern 10. und 11. geregelten Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

12. Verjährung

Die Verjährungsfrist für die in Ziffern 10 und 11 geregelten Ansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 11 Abs. 2 und 5 (Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, aufgrund einer Beschaffenheitsgarantie und nach dem Produkthaftungsgesetz) und soweit gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) oder in sonstigen Fällen längere Fristen gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind. ]

14. Gerichtsstand, Rechtswahl, Wirksamkeitsklausel

Gerichtsstand ist für beide Parteien Dillenburg; erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.